Lindenallee III

Das Baugebiet Lindenallee III als dritte Erweiterung des Baugebiets liegt in etwa 1,5 km Entfernung zur Innenstadt Jülichs. Am ruhigen Feldrand in Richtung des Solarturms und Stetternich gelegen, stehen 31 verschiedene Baugrundstücke zur Verfügung. Insgesamt werden 15 Einfamilienhausgrundstücke und 16 Tiny-House Grundstücke im nördlichen Bereich entstehen. Auf der Mischgebietsfläche im Süden sind größere Wohngebäude mit Gewerbe- und Büronutzungen, Arztpraxen, Restaurants oder Kindertageseinrichtungen etc. vorgesehen. Die Niederschlagsentwässerung der privaten Grundstücke im Baugebiet Lindenallee III erfolgt (anders als in den beiden vorherigen Abschnitten) über Transportmulden in zentrale  öffentliche Versickerungsanlagen, die gleichzeitig für eine Durchgrünung des Gebietes sorgen.

Die Vermarktung der einzelnen Grundstücksbereiche (Tiny, EFH und MFH) wird unabhängig voneinander in verschiedenen Verfahren in kurzen Abständen von nur wenigen Tagen. durchgeführt.

Vermarktungsstart Tiny House Grundstücke am 08.09.2025

Vermarktungsstart Ein- bzw. Zweifamilienhausgrundstücke am 11.09.2025

Interessierte können sich noch bis zum 06. Oktober 2025 (Tiny House Grundstücke) bzw. 13. Oktober 2025 (Einfamilienhausgrundstücke) über das Kontaktformular unten melden, um die Informationsmappen zu erhalten und an der Grundstückvergabe teilzunehmen.

Die Vermarktung der Mehrfamilienhausgrundstücke startet ebenfalls im Herbst 2025. Nähere Informationen dazu sind über das Kontaktformular oder telefonisch bei der SEG Jülich zu erhalten.

Eine unverbindliche Vorstellung von dem geplanten Baugebiet anhand des Gestaltungsplanes und weitere Informationen zu Preisen etc. erhalten Sie im Downloadbereich weiter unten.

Tiny-House-Siedlung 

Die SEG Jülich hat das städtebauliche Konzept für die -im Baugebiet Lindenallee III geplante- Tiny-House-Siedlung nochmals überarbeitet und erweitert. Die Grundstücke sind zwischen 145 m² und 334 m² groß und werden per Erbpacht vergeben.

Die genauen baulichen Parameter der Tiny-Houses werden sowohl durch den Bebauungsplan als auch eine Nutzungssatzung der Tiny House Siedlung festgelegt. Im Folgenden sind die wichtigsten Eckpunkte zur Tiny House Siedlung zusammengefasst:

  • Grundlagen werden ein Pachtvertrag und eine Tiny-House-Satzung sein.
  • Die Grundstücke werden über einen Erbpachtvertrag (60 Jahre Laufzeit) verpachtet. Der Erbpachtvertrag wird notariell beurkundet. Alle Pächter haben ein jährliches „Sonderkündigungsrecht“.
  • Der Pachtzins beträgt jährlich ca. 18 €/m²
  • Die Tiny-House-Satzung wird dem Erbpachtvertrag zur Anlage genommen.
  • Es sind nur freistehende Häuser ohne Fahrgestell zulässig und nur eine Wohneinheit pro Grundstück
  • Alle Mieter/Pächter müssen uns vor Einreichung des Bauantrages die Planung bzw. das konkrete Tiny-House mitteilen.
  • Alle Häuser müssen dem GEG entsprechen.
  • Das Gebiet ist nahezu autofrei: Alle Fahrzeuge (max. 1 pro Grundstück) müssen daher auf dem zentralen Parkplatz abgestellt werden.

Koopertaion mit der Hochschule Düsseldorf

16 der 17 Tiny House Grundstücke werden an Interessierte verpachtet. Das 17. Grundstück (s. Gestaltungsplan) wird zu Forschungszwecken an die interdisziplinäre Forschungsgruppe lilmore des institutsübergreifenden Instituts für lebenswerte und umweltgerechte Stadtentwicklung (In-LUST) der Hochschule Düsseldorf verpachtet. Auch hier wird ein Tiny House entstehen. Geforscht wird dabei an einer Suffizienzstrategie und der Erarbeitung von Konzepten im Bereich des Wohnens, die die Reduktion bzw. Genügsamkeit in Verbindung mit hoher Qualität in den Fokus stellen.

https://www.lilmore.de/

Gemeinschaftshaus LindenPoint

Neben den Grundstücken werden auch Gemeinschaftsflächen geplant. Dazu gehört ein zentraler Parkplatz (mit E-Lademöglichkeiten, Fahrradstellplätzen etc.). Als zentraler Begegnungspunkt in der Siedlung ist ein Gemeinschaftshaus geplant. Hier können nicht nur die Bewohner*innen zu unterschiedlichsten Aktivitäten zusammenkommen, sondern zum Beispiel auch Geburtstage gefeiert werden. Das Haus ist multifunktional geplant, sodass auch eine Gästeunterkunft sowie Co-Working möglich ist oder auch in einem separaten Waschraum die Wäsche gewaschen werden kann. Geplant und gebaut wird das Gemeinschaftshaus gemeinsam mit der Hochschule Düsseldorf. Die Architekturstudent*innen haben in Kleingruppen verschiedene Varianten ausgearbeitet. Der beste Entwurfsansatz (s. Bild) wird nun vom gesamten Kurs weiter aus- und überarbeitet und soll in einer detaillierten Planung, die genehmigt und umgesetzt werden kann münden.

Downloads

Informiert bleiben – Mit dem E-Mail-Verteiler der SEG

Sie wollen wissen wann und wo neue Wohnbaugebiete entstehen und immer auf dem Laufenden bleiben was verfügbare Grundstücke angeht? Dann tragen Sie gerne hier Ihre E-Mailadresse ein. Gerne nehmen wir Sie in unseren Informationsverteiler für Baugrundstücke auf, hierüber werden wir Sie zu den Vermarktungsstarts unserer Baugebiete informieren.

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