Update Tiny-House-Siedlung

mit Spannung wird die Vergabe der Tiny-House Grundstücke im Rahmen des Baugebiets „Lindenallee III“ erwartet. Gerne möchten wir einen Überblick, in welcher Phase wir uns bei der Entwicklung des Baugebietes befinden und ein kurzes Update zur Tiny-House-Siedlung geben:

Was ist passiert?

  • Klärung rechtlicher Hürden zum Baurecht und zum Artenschutz
  • Studierendenwettbewerb zum geplanten Gemeinschaftshaus -> gemeinsam mit der Hochschule Düsseldorf
  • Konkretisierung der Straßenplanung und der Entwässerung des Quartiers.
  • Entwurf und rechtliche Prüfung des Pachtvertrages und der Tiny-House-Satzung (Gestaltungssatzung)

Welche Anforderungskriterien gelten an die Tiny-House-Grundstücke/Tiny-Houses?

  • Grundlagen werden ein Pachtvertrag und eine Tiny-House-Satzung sein.
  • Die Grundstücke werden über einen Erbpachtvertrag (50 Jahre Laufzeit) verpachtet. Der Erbpachtvertrag wird notariell beurkundet. Die Pächter haben ein jährliches „Sonderkündigungsrecht“.
  • Der Pachtzins beträgt jährlich 18 €/m²
  • Die Tiny-House-Satzung wird dem Erbpachtvertrag zur Anlage genommen.
  • Es sind nur freistehende Häuser ohne Fahrgestell zulässig.
  • Alle Mieter/Pächter müssen uns im Vorfeld die Planung bzw. das konkrete Tiny-House mitteilen.
  • Alle Häuser müssen dem GEG entsprechen.

Welche Schritte fehlen noch?

  • Letzter Verfahrensschritt in der Baurechtschaffung
  • Finalisierung des Pachtvertrags und der Tiny-House-Satzung für das Quartier.